Einschränkungen des Sportbetriebes bleiben bestehen

Mit Wirkung von Montag, dem 29.3., hat das Land NRW eine neue Fassung der Corona-Verordnung erlassen. Hier kann die Verordnung im Wortlaut nachgelesen werden:

 

www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210327_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf

 

Für uns ändert sich im Bereich des Sports nichts Wesentliches:

 

Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Anlagen ist lt. § 9 der Verordnung nach wie vor unzulässig. Die Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen dürfen ausdrücklich nicht benutzt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass diese Nutzungsverbot, das auch für die Hantelhalle gilt, streng einzuhalten ist. Wer diese Räume benutzt, verstößt gegen die Corona-Verordnung, was auch für den Verein unangenehme Folgen nach sich ziehen kann.

 

Ausgenommen von dem grundsätzlichen Verbot ist der Sport unter freiem Himmel unter den allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ausgenommen sind auch das Training der offiziell gelisteten Bundes- und Landeskader an Bundes- und Landesleistungsstützpunkten.

 

Wir können also weiterhin in unseren gewohnten Fünfer-Gruppen auf dem Wasser trainieren, wenn die teilnehmenden Sportler nicht älter als 14 Jahre sind. Ältere können zu zweit trainieren, bzw. bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen.

 

Wir bitten jedoch darum, auf die Einhaltung der Abstände zu achten. Das gilt auch für zuschauende Eltern am Steg.

 

Die Corona-Verordnung sieht bei Überschreiten bestimmter Inzidenz-Werte eine "Notbremse" vor, die von den einzelnen Kreisen eingerichtet wird. Ob dies bei uns relevant wird und welche Konsequenzen daraus erwachsen, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Wir werden euch weiter auf dem Laufenden halten.

Ansonsten wünschen wir allen Vereinsmitgliedern, Eltern, Freunden und Förderern des Vereins Frohe Ostern.

 

Mit besten Grüßen

 

Für den geschäftsführenden Vorstand
Klaus Volke                  Klaus Schuh

[31.03.2021] [zurück]
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